Technischer UV-Schutz - Wetterschutzzelte und andere Arbeitsmittel zur Verschattung

 
Ein Bauarbeiter arbeitet unter einem Wetterschutzzelt und wird vor starker Sonnenbestrahlung geschützt.
  • Bildquelle: H.ZWEI.S Werbeagentur GmbH - BG BAU
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Ein Bauarbeiter arbeitet unter einem Wetterschutzzelt und wird vor starker Sonnenbestrahlung geschützt.

Produktbeschreibung:

Technische Maßnahmen haben Vorrang beim Schutz vor natürlicher UV-Strahlung.
Arbeitsmittel, die diesen Bestimmungszweck haben, können in diesem Rahmen gefördert werden. Produkte, die an oder von Personen getragen werden, fallen nicht darunter (hier kann evtl. eine Förderung als „Individueller Sonnen- und Hitzeschutz“ erfolgen).
Die hier geforderten Mindestgrößen (Wetterschutzzelt 15 m2, Arbeitsmittel zum primären Verschatten von Flächen 2,5 m²) dienen dazu, eine gewisse (theoretische) Mindestgröße der Verschattung bei notwendiger Bewegungsfreiheit zu gewährleisten.
Zur Vermeidung möglicher Gefährdungen müssen die Produkte hinreichend standsicher, veranker- und/oder ballastierbar sein, was in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden muss. Außerdem dürfen Einzelkomponenten ein Maximalgewicht von 25 kg nicht überschreiten.

In vielen Bereichen der Bauwirtschaft werden Arbeiten zeitweise oder überwiegend unter freiem Himmel ausgeführt, so dass für diese Arbeitsplätze in Abhängigkeit von der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung vorrangig technische Schutzmaßnahmen, wie zum Beispiel Wetterschutzzelte, einzusetzen sind.

Typische Tätigkeiten sind z. B. Arbeiten an der Baustellenkreissäge / Steinsäge, das Flechten von Bewehrungskörben, Pflasterarbeiten, Herstellung der Hausanschlüsse, Beschickung herkömmlicher Estrichpumpen mit Sand und Zement.

Gefährdung: Die Jahresexposition durch solare UV-Strahlung ist für ständig bzw. überwiegend im Freien beschäftigte Arbeitnehmer bis zu dreimal höher als bei Innenbeschäftigten. Dadurch haben die im Freien Beschäftigten ein deutlich erhöhtes Risiko, an Hautkrebs zu erkranken.

Auswirkung: Durch schattenspendende Maßnahmen kann die wirksame UV-Exposition bei Arbeiten im Freien um bis 50 Prozent reduziert werden.

Arbeitsschutzprämie

Pro Wetterschutzzelt 50 % der Anschaffungskosten, maximal 500 Euro

Pro Arbeitsmittel zur Verschattung 30 % der Anschaffungskosten, maximal 200 Euro

Bitte beachten Sie unsereAnforderungen und Hinweise.

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