Temporäre Abdeckungen nach dem Prüfgrundsatz der DGUV GS-IFA-B02

 
Darstellung eines Malervließes
  • Bildquelle: H.ZWEI.S Werbeagentur GmbH - BG BAU
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Darstellung eines Malervließes

Produktbeschreibung:

Temporäre Abdeckungen übernehmen die Aufgaben des Bodenbelags. Sie können sowohl innerhalb als auch außerhalb von Gebäuden eingesetzt und gegebenenfalls auch mehrfach verwandt werden. Temporäre Abdeckungen müssen ein sicheres Arbeiten gewährleisten und sicher begehbar sein, das heißt, sie müssen insbesondere die beim Aufstellen einer Leiter oder beim Gehen auftretenden Horizontalkräfte aufnehmen.

Das heißt, temporäre Abdeckungen dürfen während des Gebrauchs nicht auf dem vorhandenen Boden verrutschen, sie müssen durch ihre Oberfläche für die Anwender sicher begehbar sein und sie dürfen im Gebrauch keine Unebenheiten aufweisen wie zum Beispiel durch Faltenbildung oder Aufreißen der Stöße. Entsprechende Anforderungen wurden in einem Prüfgrundsatz der DGUV (GS-IFA-B02) festgelegt und müssen von den zu fördernden Produkten erfüllt werden.

Temporäre Abdeckungen müssen ein sicheres Begehen und Arbeiten gewährleisten und werden zum Schutz der vorhandenen Böden, Treppen im Bereich von Verkehrswegen als auch am Arbeitsplatz in vielen Bereichen des Ausbaus eingesetzt, insbesondere bei den Malern, Putzern, Trockenbauern, Installateuren, Fliesenlegern.

  • Gefährdungen: Insbesondere Abstürze von Leitern, die auf nicht geeigneten Abdeckungen verrutschen, von verrutschenden oder glatten Abdeckungen auf Treppenstufen oder Stolpern, Rutschen und Stürzen aufgrund von Falten, aufgehenden Stößen oder glatten Oberflächen.
     
  • Auswirkung: Vermeidung der oben genannten Gefährdungen und Reduktion der Unfälle durch die Verwendung von geprüften Abdeckungen.

Arbeitsschutzprämie

Pro Maßnahme 30 % der Anschaffungskosten,

  • maximal 30 Euro pro 50 m Rolle
  • maximal 15 Euro pro 25 m Rolle

Bitte beachten Sie unsereAnforderungen und Hinweise.

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