Schmerzensgeld nach Arbeitsunfall?Immer wieder kommt es bei der Arbeit zu Unfällen. Manchmal lässt sich im Nachhinein feststellen, dass diese auf Fehler von natürlichen oder juristischen Personen zurückgehen. Dennoch ist es häufig nicht möglich, Schmerzensgeld einzuklagen. Dafür gibt es für die Betroffenen Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung, die auch deshalb gegründet wurde, um Konflikte zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten zu verhindern.
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